Zulässige Hilfsmittel bei den Prüfungen

Die folgenden Materialien sind als Hilfsmittel bei den Prüfungen unseres Lehrstuhls zugelassen:

  •  zweisprachiges Wörterbuch
  •  nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Wir wünschen viel Erfolg!

Letzte Änderung: 24.08.2026 -
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