Zulässige Hilfsmittel bei den Prüfungen

Die folgenden Materialien sind als Hilfsmittel bei den Prüfungen unseres Lehrstuhls zugelassen:

  •  zweisprachiges Wörterbuch
  •  nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Wir wünschen viel Erfolg!

Letzte Änderung: 02.07.2026 -
Ansprechpartner: Webmaster